Rechtsrahmen für Zulieferer

EU AI Act für Automobilzulieferer: Pflichten und Reihenfolge

sensified AI ordnet, was der EU AI Act für Automobilzulieferer bedeutet: welche Pflichten bereits gelten, was der Digital Omnibus verschiebt und in welcher Reihenfolge ein Haus den Rahmen aufbaut.

EU AI Act für Automobilzulieferer: Betroffenheit, Pflichten, Reihenfolge

Die Situation ist in vielen Zulieferhäusern dieselbe: In der Kalkulation arbeitet ein Sprachmodell an Angebotsentwürfen, das Qualitätswesen testet Kameraprüfung an einer Linie, und im Vertrieb übersetzt ein frei eingeführtes Tool Kundenkorrespondenz. Dann fragt der Beirat, ob das Haus die KI-Verordnung erfüllt, oder ein OEM schickt einen Fragebogen zu eingesetzten KI-Systemen. Und niemand am Tisch kann die Frage vollständig beantworten, weil nie jemand den Rahmen um das Vorhandene gezogen hat.

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage für Geschäftsführung und IT-Leitung von Zulieferern, Stand Juli 2026. Die branchenübergreifende Grundlage liefert der Beitrag EU AI Act Pflichten 2026: 2-Stufen-Plan für den Mittelstand; hier geht es um die Zulieferer-Vertiefung: die Abgrenzung zwischen Fahrzeug-KI und Unternehmens-KI, die OEM-Lieferkette und eine tragfähige Reihenfolge der Umsetzung.

  • Was ist das? Eine Einordnung, welche Pflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 Automobilzulieferer tatsächlich treffen, mit den nach dem Digital Omnibus geltenden Terminen und einer Reihenfolge für die Umsetzung.
  • Warum jetzt relevant? Am 2. August 2026 beginnt die behördliche Durchsetzung für KI-Kompetenz, Verbote, GPAI- und Transparenzpflichten. Zugleich haben laut KPMG 2026 zwar 93 Prozent der Automobilunternehmen eine KI-Strategie, aber weniger als 1 Prozent der Unternehmen haben KI vollständig integriert.
  • Welches konkrete Ergebnis? Eine belastbare Reihenfolge aus vier Schritten: Inventur, Risikoklassen-Zuordnung, Kompetenznachweis, Governance.

Automobilzulieferer treffen aus der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 bis 2027 vor allem drei Pflichtenkreise: die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4, die seit dem 2. Februar 2025 gilt, die Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen seit dem 2. August 2025 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit dem 2. August 2026, seit dem auch die behördliche Durchsetzung läuft. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen nach dem Digital Omnibus on AI erst zum 2. Dezember 2027, für produktintegrierte KI nach Anhang I zum 2. August 2028. Für die meisten Zulieferer betrifft dieses Hochrisiko-Regime die Fahrzeug- und Produktseite; die eigene Unternehmens-KI in Angebot, Verwaltung und Werk fällt überwiegend in niedrigere Risikoklassen, bleibt aber kompetenz- und transparenzpflichtig.

  • Was: eine geordnete Betroffenheitsanalyse der KI-Verordnung für Zulieferer, mit Terminen, Abgrenzung und Umsetzungsreihenfolge.
  • Wer profitiert: Geschäftsführung und IT-Leitung von Automobilzulieferern und Mittelständlern mit 250 bis 2.000 Mitarbeitenden im DACH-Raum, in deren Häusern KI bereits läuft.
  • Welches Ergebnis: Auskunftsfähigkeit gegenüber Beirat, Behörden und OEM-Kunden, ohne laufende Anwendungen zu stoppen.

Quelle: sensified AI, strategische KI-Leitung für den Mittelstand, 2026.

Kennzahl Wert Quelle / Stand
Beginn der behördlichen Durchsetzung (KI-Kompetenz, Verbote, GPAI, Transparenz) 2. August 2026 AI Act Service Desk der EU-Kommission, 2026
Neue Frist für eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) 2. Dezember 2027 Digital Omnibus on AI, 2026
Neue Frist für produktintegrierte Hochrisiko-KI (Anhang I) 2. August 2028 Digital Omnibus on AI, 2026
Automobilunternehmen mit eigener KI-Strategie 93 % KPMG, Branchenreport Automotive, 2026
Unternehmen mit vollständig integrierter KI über alle Bereiche unter 1 % KPMG, Generative KI in der deutschen Wirtschaft, 2026

Die Zahlen dienen der Orientierung; maßgeblich ist die konkrete Anwendungs- und Vertragslage in Ihrem Haus.

  • Der EU AI Act trifft Zulieferer doppelt: als Betreiber eigener KI in den Prozessen und als Glied einer Lieferkette, in der OEMs eigene Anforderungen stellen.
  • Das Hochrisiko-Regime betrifft vor allem die Produktseite und greift nach dem Digital Omnibus ab Ende 2027 beziehungsweise Mitte 2028. Die Pflichten für die eigene Unternehmens-KI gelten früher.
  • Wer die Abgrenzung zwischen Fahrzeug-KI und Unternehmens-KI sauber zieht, senkt den Umsetzungsaufwand deutlich, weil die meisten laufenden Anwendungen in niedrigere Risikoklassen fallen.

Quelle: sensified AI, 2026.

Warum die AI-Act-Frage jetzt bei der Geschäftsführung liegt

Die KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird gestuft anwendbar. Zum 2. August 2026 beginnt die Durchsetzung auf nationaler und EU-Ebene für die bereits geltenden Pflichten. Für ein Zulieferhaus, in dem KI längst in mehreren Abteilungen arbeitet, wird aus einer abstrakten Rechtsfrage damit eine konkrete Auskunftspflicht.

KI läuft längst, der Rahmen fehlt

Der typische Zustand ist kein KI-Mangel. Es ist ein Ordnungsmangel: Anwendungen sind über Fachbereiche verteilt entstanden, teils offiziell beschafft, teils frei eingeführt. Es gibt keine vollständige Liste, keine Zuordnung zu Risikoklassen und keinen dokumentierten Kompetenznachweis. Genau dieser Zustand ist rechtlich unbequem, denn die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Haus, das KI einsetzt, unabhängig von der Risikoklasse.

Der 2. August 2026 als Stichtag der Durchsetzung

Mit dem 2. August 2026 werden zwei Dinge gleichzeitig wirksam. Erstens treten die Transparenzpflichten nach Art. 50 in Anwendung: Wer KI-Systeme einsetzt, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen, muss das kenntlich machen. Zweitens nehmen die Marktüberwachungsbehörden ihre Arbeit auf und können die seit 2025 geltenden Pflichten durchsetzen, einschließlich des Sanktionsrahmens der Verordnung. Die Frage des Beirats hat damit einen Termin.

Betroffenheit ist entschieden, offen ist die Zuordnung

„Ob der EU AI Act Ihr Haus trifft, ist keine offene Frage mehr. Offen ist nur, auf welcher Seite der Abgrenzung Ihre Anwendungen liegen.“ Jedes Zulieferhaus, das KI einsetzt, unterliegt seit Februar 2025 mindestens der Kompetenz-Pflicht. Die eigentliche Führungsaufgabe ist die Zuordnung: Welche Anwendung fällt in welche Risikoklasse, und welche Nachweise folgen daraus.

Die Fristen: was bereits gilt und was der Digital Omnibus verschiebt

Die Verordnung wird seit 2024 in Stufen anwendbar, und der Digital Omnibus on AI hat diese Stufen im Sommer 2026 neu geordnet. Parlament (16. Juni 2026) und Rat (29. Juni 2026) haben zugestimmt, unterzeichnet wurde der Rechtsakt am 8. Juli 2026; rechtsverbindlich werden die neuen Termine mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Für die Planung eines Zulieferers zählt das Ergebnis: Die frühen Pflichten bleiben unverändert, die Hochrisiko-Termine rücken nach hinten.

Seit 2025 in Kraft: Kompetenz, Verbote, GPAI

Drei Pflichtenkreise gelten bereits. Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 und die verbotenen Praktiken nach Art. 5 sind seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Die Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen gelten seit dem 2. August 2025, zusammen mit dem Governance- und Sanktionsrahmen. Für die meisten Zulieferer ist davon vor allem Art. 4 unmittelbar relevant, weil er jeden KI-Einsatz im Haus erfasst, vom Angebotsassistenten bis zur Kameraprüfung.

Der Digital Omnibus: neue Termine für das Hochrisiko-Regime

Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sollten ursprünglich zum 2. August 2026 greifen. Der Digital Omnibus verschiebt sie auf den 2. Dezember 2027, weil harmonisierte Normen und nationale Behörden verspätet verfügbar waren. Für produktintegrierte Hochrisiko-KI nach Anhang I, also für KI in Erzeugnissen, die bereits EU-Produktsicherheitsrecht unterliegen, gilt statt des 2. August 2027 der 2. August 2028. Wichtig für die Planung: Verschoben wurden nur diese beiden Termine, alles andere bleibt.

Pflicht der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 Termin Stand Juli 2026
KI-Kompetenz (Art. 4) und verbotene Praktiken (Art. 5) seit 2. Februar 2025 gilt; Durchsetzung seit 2. August 2026
Pflichten für GPAI-Modelle, Governance, Sanktionsrahmen seit 2. August 2025 gilt; Durchsetzung seit 2. August 2026
Transparenzpflichten (Art. 50) 2. August 2026 unverändert, in Anwendung
Hochrisiko, eigenständige Systeme (Anhang III) 2. Dezember 2027 durch Digital Omnibus verschoben (vorher 2. August 2026)
Hochrisiko, produktintegriert (Anhang I) 2. August 2028 durch Digital Omnibus verschoben (vorher 2. August 2027)

Fahrzeug-KI oder Unternehmens-KI: die Abgrenzung, die alles ordnet

Die wichtigste Weiche in der Betroffenheitsanalyse eines Zulieferers ist die Trennung zweier Welten, die im Alltag unter demselben Wort laufen. Fahrzeug-KI ist Produkttechnologie: Sie fährt im Erzeugnis mit und folgt der Logik von Typgenehmigung und Hochrisiko-Regime. Unternehmens-KI ist Prozesstechnologie: Sie arbeitet in Angebot, Verwaltung, Werk und Wissensprozessen und fällt überwiegend in niedrigere Risikoklassen. Wer beide Welten in einer Compliance-Diskussion vermischt, überträgt die schwersten Pflichten auf Anwendungen, die sie gar nicht auslösen.

Merkmal Fahrzeug-KI (Produktseite) Unternehmens-KI (Prozessseite)
Wo sie arbeitet als Funktion im Fahrzeug oder in der Komponente in Angebot, Verwaltung, Werk und Wissensprozessen
Regulierungslogik Typgenehmigung plus Hochrisiko-Logik der KI-Verordnung (Anhang I) Risikoklassen je Anwendungsfall, überwiegend minimales oder begrenztes Risiko
Maßgebliche Termine 2. August 2028 für produktintegrierte Hochrisiko-KI Art. 4 seit 2. Februar 2025, Art. 50 seit 2. August 2026
Wer die Pflichten primär trägt Anbieterrolle im Rahmen des OEM-Programms, vertraglich flankiert das eigene Haus als Betreiber
Typischer Fehler Pflichten dem Kunden zuschreiben und eigene Nachweise versäumen Pflichten überschätzen und laufende Anwendungen stoppen

Produktseite: Typgenehmigung und Hochrisiko-Logik

Wer KI-Funktionen entwickelt oder zuliefert, die im Fahrzeug arbeiten, bewegt sich im dichtesten Teil des Rahmens: Produktsicherheitsrecht, Typgenehmigung und die Anhang-I-Logik der KI-Verordnung greifen ineinander, und die Nachweispflichten laufen über das OEM-Programm. Der neue Termin 2. August 2028 verschafft Zeit, ersetzt aber keine Vorbereitung: Konformität auf der Produktseite entsteht über Entwicklungszyklen.

Prozessseite: niedrigere Klassen, aber keine Pflichtenfreiheit

Die meisten Anwendungen, die heute in Zulieferhäusern laufen, liegen auf der Prozessseite: Dokumentenverarbeitung, Angebotsassistenz, Übersetzung, Wissenszugriff, Prüfunterstützung im Werk. Sie fallen überwiegend in die Klassen minimalen oder begrenzten Risikos. Das bedeutet konkret: Kompetenznachweis nach Art. 4, Transparenz nach Art. 50, wo Inhalte erzeugt werden oder Menschen mit KI interagieren, dokumentierte Zuständigkeit und Datenschutz. Es bedeutet ausdrücklich kein Hochrisiko-Konformitätsverfahren. Einzelfälle brauchen einen genaueren Blick, etwa KI in der Personalauswahl, die in Anhang III fällt.

Schreibtisch mit zwei nebeneinanderliegenden Papierstapeln, links technische Zeichnungen einer Fahrzeugkomponente, rechts Angebotsmappen und Formulare
Zwei Welten, zwei Regelwerke: Produktentwicklung und Verwaltungsprozesse fallen unterschiedlich unter den AI Act.

Was über die OEM-Lieferkette zusätzlich kommt

Die Verordnung ist nur die eine Hälfte der Betroffenheit. Die andere Hälfte kommt vom Kunden: OEMs übersetzen ihre eigene Regulierungs- und Risikolage in Anforderungen an die Lieferkette, und diese Anforderungen erreichen Zulieferer oft früher und konkreter als jede Behörde.

Vertragliche Anforderungen und Auskunftsfähigkeit

In Rahmenverträgen und Lieferantenbewertungen tauchen zunehmend KI-Klauseln auf: Fragen nach eingesetzten Systemen, nach dem Umgang mit Kundendaten in KI-Werkzeugen, nach Freigabeprozessen und Verantwortlichkeiten. Wer hier lückenhaft antwortet, riskiert keine Geldbuße, aber Vertrauens- und Bewertungsverluste beim Kunden. Welche Fragen in Audits inzwischen konkret gestellt werden, vertieft der Beitrag KI-Einsatz im Kundenaudit: was OEMs und TISAX-Prüfer inzwischen fragen.

TISAX® und der VDA-ISA-Katalog für 2027

Parallel entwickelt sich der Informationssicherheits-Rahmen der Branche weiter. Der VDA hat am 1. Juli 2026 den Katalog VDA ISA 2027 veröffentlicht, den Nachfolger von ISA 6, der laut ENX Association für alle ab 2027 beauftragten TISAX®-Assessments gilt. Der neue Katalog stärkt das Lieferanten-Sicherheitsmanagement, einschließlich kaskadierender Anforderungen an Unterlieferanten. Ein eigenes KI-Kapitel enthält er nicht; KI-Systeme, die mit Entwicklungs- oder Kundendaten arbeiten, müssen aber in genau diesen Rahmen passen: Datenflüsse, Zugriffe und Betreiberfragen gehören von Anfang an in die Architektur.

Zwei Regelkreise, ein Nachweis

„Der Gesetzgeber fragt nach Risikoklassen, der Kunde nach Informationssicherheit. Antworten muss beides dieselbe Organisation.“ Wer AI-Act-Pflichten und Lieferketten-Anforderungen getrennt bearbeitet, baut zwei Dokumentationswelten auf. Wer beide auf dieselbe Inventur und dieselbe Governance stützt, beantwortet Behörde und OEM aus einem Stand.

Die Reihenfolge: Inventur, Risikoklassen, Kompetenznachweis, Governance

Der Umfang der Pflichten wirkt auf den ersten Blick groß. In der Praxis entscheidet die Reihenfolge darüber, ob der Aufbau Monate dauert oder sich verläuft. Vier Schritte tragen, jeder baut auf dem vorherigen auf.

Schritt 1 und 2: Inventur und Risikoklassen-Zuordnung

Am Anfang steht die vollständige Liste: Welche KI-Anwendungen laufen im Haus, wer betreibt sie, welche Daten berühren sie. Dazu gehören ausdrücklich die frei eingeführten Werkzeuge; wie diese Bestandsaufnahme gelingt, ohne die Nutzung in den Untergrund zu drängen, zeigt der Beitrag Schatten-KI im Zulieferbetrieb: ChatGPT-Nutzung regeln statt verbieten. Auf die Inventur folgt die Zuordnung: Jede Anwendung erhält eine begründete Risikoklasse nach der KI-Verordnung. Bei den meisten Prozessanwendungen ist das Ergebnis unspektakulär, und genau diese dokumentierte Unspektakularität ist der Wert der Übung.

Schritt 3 und 4: Kompetenznachweis und Governance

Der dritte Schritt macht Art. 4 nachweisbar: ein dokumentiertes, rollenbezogenes Kompetenzprogramm, das zeigt, dass Mitarbeitende die eingesetzten Systeme, ihre Grenzen und Risiken verstehen. Der vierte Schritt bindet alles zusammen: eine benannte Zuständigkeit auf Führungsebene, ein Freigabeprozess für neue Anwendungen, Regeln für Daten und Transparenzkennzeichnung, ein Rhythmus für die Pflege der Inventur. Governance ist hier kein zusätzliches Projekt; sie ist die Betriebsform der ersten drei Schritte.

Vier nummerierte Karteikarten in einer Reihe auf einem hellen Besprechungstisch, daneben eine Hand mit Stift und eine Kaffeetasse
Vier Risikoklassen, vier Konsequenzen: die Einordnung bestimmt die Pflichten.

Reihenfolge schlägt Vollständigkeit

„Eine Risikoklassen-Dokumentation für Anwendungen, die niemand inventarisiert hat, kann es nicht geben.“ Häuser, die mit Richtlinien oder Schulungen beginnen, arbeiten an Schritt drei und vier, bevor Schritt eins existiert. Die Folge sind Regeln ohne Gegenstand. Die Inventur zuerst zu machen ist unbequem, aber sie macht jeden weiteren Schritt kürzer.

Typische Fehleinschätzungen und was sie kosten

In Gesprächen mit Geschäftsführungen von Zulieferern wiederholen sich zwei Denkfiguren. Beide klingen plausibel, und beide halten der Rechtslage nicht stand.

Die Annahme, nur Fahrzeug-KI sei betroffen

Wer keine KI-Funktionen ins Fahrzeug liefert, hält sich oft für unbetroffen. Die Verordnung kennt diese Grenze nicht: Die Kompetenz-Pflicht gilt seit Februar 2025 für jeden KI-Einsatz im Haus, die Transparenzpflichten folgen im August 2026, und der Sanktionsrahmen nach Art. 99 reicht bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Realistischer als die Höchstbuße ist für die meisten Häuser ein anderer Schaden: Auskunftsunfähigkeit gegenüber Behörde und Kunde zum selben Zeitpunkt.

Die Annahme, man könne auf den Kunden warten

Die zweite Denkfigur verschiebt die Arbeit, bis ein OEM etwas verlangt. Sie übersieht zweierlei. Die gesetzlichen Pflichten gelten unabhängig von Kundenanforderungen, und die Behörden setzen sie seit August 2026 durch. Und wenn die Kundenanforderung kommt, ist die Antwortfrist kurz; eine Inventur samt Zuordnung unter Zeitdruck nachzuholen kostet mehr als der geordnete Aufbau vorher. Der Digital Omnibus hat Zeit geschenkt, aber nur beim Hochrisiko-Regime, und genau dort liegt für die meisten Zulieferer der kleinste Teil der Arbeit.

Selbst-Check: fünf Fragen zur AI-Act-Reife Ihres Hauses

Fünf Fragen zeigen in wenigen Minuten, ob Ihr Haus gegenüber Beirat, Behörde und OEM-Kunde auskunftsfähig ist.

  • Liegt eine vollständige Inventur aller KI-Anwendungen vor, einschließlich der frei eingeführten Werkzeuge?
  • Können Sie je Anwendung die Risikoklasse der KI-Verordnung begründet benennen?
  • Ist der Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4 dokumentiert und aktuell?
  • Wissen Sie, welche KI-Klauseln in Ihren OEM-Rahmenverträgen und Lieferantenbewertungen bereits stehen?
  • Gibt es eine benannte Zuständigkeit für KI-Governance auf Führungsebene?

Bleiben zwei oder mehr Fragen offen, ist ein Discovery-Call der passende nächste Schritt.

Nächste Schritte

Wenn in Ihrem Haus KI bereits arbeitet und die Rechtslage bisher ungeklärt ist, beginnt der Weg mit Klarheit über den Bestand, dann über die Pflichten. So gehen Sie vor:

  1. Discovery-Call über 30 Minuten, kostenlos und mit ehrlichem Fit-Check: Wir ordnen ein, welche Pflichten der KI-Verordnung Ihre laufenden Anwendungen heute berühren.
  2. Standortbestimmung: Wir erfassen die KI-Inventur, ordnen Risikoklassen begründet zu und legen Kompetenz- und Governance-Lücken offen, auch mit Blick auf OEM-Anforderungen und TISAX®-Rahmen.
  3. System: Wir überführen die Ergebnisse in eine geführte Ordnung, die Pflichten, Nachweise und laufenden Betrieb zusammenhält, mit Wissenstransfer in Ihr Haus.
Reduziertes Vier-Stufen-Schema auf hellem Grund, aufsteigende Blöcke von der Bestandsaufnahme bis zum laufenden Betrieb, textfrei
Von der Bestandsaufnahme zum laufenden Nachweis: Compliance als Prozess, nicht als Projekt.

Wie aus verstreuten Anwendungen ein tragendes Fundament wird, ordnet der Beitrag Sie haben KI im Haus: was im Automotive-Mittelstand fehlt, ist das System dahinter. Die branchenübergreifende Pflichtenlage vertieft der Beitrag EU AI Act Pflichten 2026: 2-Stufen-Plan für den Mittelstand.

Wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin direkt im Kalender aus.

FAQ

Gilt der EU AI Act auch für Automobilzulieferer, die selbst keine KI entwickeln?
Ja. Die KI-Verordnung erfasst auch Betreiber, also Häuser, die KI-Systeme lediglich einsetzen. Die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für jeden KI-Einsatz im Unternehmen, unabhängig davon, ob die Systeme eingekauft, gemietet oder frei eingeführt wurden.
Welche Pflichten der KI-Verordnung gelten für Zulieferer schon heute?
Seit dem 2. Februar 2025 gelten die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) und die verbotenen Praktiken (Art. 5), seit dem 2. August 2025 die Pflichten für GPAI-Modelle samt Governance- und Sanktionsrahmen. Zum 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten nach Art. 50 hinzu, und die behördliche Durchsetzung beginnt.
Was hat der Digital Omnibus am EU AI Act geändert?
Der Digital Omnibus on AI, vom Parlament am 16. Juni und vom Rat am 29. Juni 2026 beschlossen, verschiebt die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 und für produktintegrierte Hochrisiko-KI nach Anhang I vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Die früh geltenden Pflichten, darunter KI-Kompetenz, Verbote, GPAI-Regeln und Transparenz, bleiben unverändert.
Ist KI im Fahrzeug automatisch ein Hochrisiko-System?
KI-Funktionen, die als Sicherheitskomponente in typgenehmigungspflichtigen Erzeugnissen arbeiten, folgen der Anhang-I-Logik der Verordnung und damit dem Hochrisiko-Regime, dessen Pflichten ab dem 2. August 2028 greifen. Ob eine konkrete Funktion darunter fällt, hängt von ihrer Rolle im Produkt ab und gehört in die Einzelfallprüfung innerhalb des OEM-Programms.
Welche Risikoklasse hat KI in Angebots- und Verwaltungsprozessen?
Anwendungen wie Dokumentenverarbeitung, Angebotsassistenz oder interner Wissenszugriff fallen überwiegend in die Klassen minimalen oder begrenzten Risikos. Daraus folgen Kompetenznachweis, Transparenzkennzeichnung bei erzeugten Inhalten und dokumentierte Zuständigkeit, aber kein Hochrisiko-Konformitätsverfahren. Ausnahmen wie KI in der Personalauswahl, die Anhang III berührt, brauchen eine gesonderte Prüfung.
Was verlangt die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 konkret?
Unternehmen müssen mit angemessenen Maßnahmen dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, deren Funktionsweise, Möglichkeiten und Risiken ausreichend verstehen. In der Praxis heißt das: ein rollenbezogenes, dokumentiertes Kompetenzprogramm, das zum tatsächlichen KI-Einsatz im Haus passt und auf Nachfrage vorgezeigt werden kann.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
Der Sanktionsrahmen nach Art. 99 reicht bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für die meisten Zulieferer ist der wahrscheinlichere Schaden allerdings die fehlende Auskunftsfähigkeit gegenüber Behörden und OEM-Kunden zum selben Zeitpunkt.
Was hat TISAX® mit den AI-Act-Pflichten zu tun?
Es sind zwei getrennte Regelkreise, die dieselbe Organisation beantworten muss: Die KI-Verordnung ist Gesetz, TISAX® ist das Assessment-Verfahren der ENX Association auf Basis des VDA ISA und bei vielen OEM-Direktlieferanten faktische Marktzugangsvoraussetzung. Der am 1. Juli 2026 veröffentlichte Katalog VDA ISA 2027 gilt für ab 2027 beauftragte Assessments und stärkt das Lieferanten-Sicherheitsmanagement; KI-Systeme mit Entwicklungs- oder Kundendaten müssen in diesen Rahmen passen.
Gibt es einen eigenen AI Act für die Automobilindustrie?
Nein. Was unter dem Stichwort AI Act Automotive diskutiert wird, ist das Zusammenspiel dreier Ebenen: der branchenübergreifenden KI-Verordnung (EU) 2024/1689, des Typgenehmigungs- und Produktsicherheitsrechts für die Fahrzeugseite und der vertraglichen Anforderungen, die OEMs in ihre Lieferketten geben. Zulieferer müssen alle drei Ebenen zusammen betrachten.
Womit sollte ein Zulieferer beginnen, wenn KI bereits im Haus läuft?
Mit der Inventur: eine vollständige Liste aller KI-Anwendungen einschließlich frei eingeführter Werkzeuge, mit Betreiber, Datenbezug und Zweck. Darauf folgen die begründete Risikoklassen-Zuordnung, der dokumentierte Kompetenznachweis und eine Governance mit benannter Zuständigkeit. Diese Reihenfolge hält den Aufwand tragbar und macht jede spätere Auskunft belastbar.
Ersetzt dieser Beitrag eine rechtliche Beratung zur KI-Verordnung?
Nein. Er ordnet die Pflichtenlage strategisch für die Führungsebene ein, damit Prioritäten und Reihenfolge im Haus stimmen. Für die verbindliche Einstufung einzelner Anwendungsfälle, für Vertragsfragen gegenüber OEM-Kunden und für die Bewertung konkreter Sanktionsrisiken ziehen Sie bitte fachkundige rechtliche Beratung hinzu.

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