Transparenz zu KI-Inhalten · Stand: 11. August 2026
Auf dieser Website entstehen Texte und Bilder teilweise unter Einsatz
Künstlicher Intelligenz. Diese Seite erklärt, wo das geschieht, wie es gekennzeichnet wird und wer
vor der Veröffentlichung geprüft hat. Sie erfüllt die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der
Verordnung (EU) 2024/1689, die seit dem 2. August 2026 gelten.
Wo KI im Einsatz ist
Beiträge und Landingpages auf sensified.ai entstehen in einem redaktionellen Ablauf, in dem
Sprachmodelle bei Recherche, Gliederung und Formulierung mitarbeiten. Der Anteil schwankt je
Beitrag. Manche Abschnitte sind vollständig von Hand geschrieben, andere sind ein von einem
Modell erzeugter Entwurf, der anschließend überarbeitet wurde.
Bilder in Beiträgen sind überwiegend generativ erzeugt. Fotos von Personen des Unternehmens
sind echte Aufnahmen und nicht synthetisch.
| Inhaltsart | KI-Einsatz | Menschliche Verantwortung |
|---|---|---|
| Fachbeiträge und Landingpages | Recherche, Gliederung, Entwurf | Auswahl der Themen, fachliche Aussagen, Freigabe |
| Illustrationen in Beiträgen | generativ erzeugt | Motivauswahl, Prüfung auf irreführende Darstellung |
| Personenfotos | kein KI-Einsatz | echte Aufnahmen |
| Rechtstexte, Impressum, Datenschutz | kein KI-Einsatz | vollständig redaktionell |
| Kennzahlen und Belege | kein KI-Einsatz | Quelle wird jeweils genannt |
Wie gekennzeichnet wird
Jeder Fachbeitrag trägt am Seitenende einen sichtbaren Hinweis auf den KI-Einsatz. Der Hinweis
ist zusätzlich maschinenlesbar ausgezeichnet, damit Crawler und KI-Systeme ihn ohne
Textinterpretation erkennen können. Technisch geschieht das über das Attribut
data-ai-disclosure am Hinweisblock.
Grundsatz
Ein Hinweis, der erst nach dem Lesen des Textes auffällt, ist keine Kennzeichnung. Er steht
deshalb auf jeder betroffenen Seite an derselben Stelle und in derselben Form.
Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 wird zum 2. Dezember 2026 verbindlich.
Wir setzen sie bereits heute ein und erweitern sie bis dahin um Herkunftsnachweise auf Dateiebene.
Redaktionelle Prüfung
Kein Beitrag geht ohne benannte Person online. Jeder Fachbeitrag trägt eine Autorenangabe mit
Rolle und Profil, und diese Person verantwortet die fachlichen Aussagen. Geprüft werden vor allem
drei Dinge: ob Zahlen belegt sind, ob Fristen und Rechtsstände stimmen, und ob eine Aussage etwas
verspricht, das sich nicht halten lässt.
Regulatorische Angaben werden bei jeder Änderung der Rechtslage nachgezogen. Diese Seite ist
zuletzt am 11. August 2026 geprüft worden.
Herkunftsnachweise für Bilder
Für generativ erzeugte Bilder bauen wir Herkunftsnachweise nach dem C2PA-Standard auf, also
Metadaten, die im Bild selbst mitreisen und Erzeugung und spätere Bearbeitung belegen. Der Aufbau
läuft, vollständig sind die Nachweise noch nicht. Bis dahin gilt die Angabe auf dieser Seite:
Illustrationen in Fachbeiträgen sind generativ erzeugt, Personenfotos nicht.
Was nicht mit KI entsteht
Es gibt keine synthetischen Personen auf dieser Website und keine erfundenen Stimmen. Wir zeigen
keine generierten Testimonials, keine erfundenen Kundenzitate und keine Kennzahlen ohne Quelle.
Wo eine Zahl steht, steht dabei, woher sie stammt und auf welchen Zeitraum sie sich bezieht.
Kundenprojekte werden ohne Namensnennung beschrieben, solange keine Freigabe des Kunden vorliegt.
Eine anonymisierte Branchenangabe ist keine Einladung, den Kunden zu erraten.
Rechtsgrundlage und Fristen
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz, in Kraft seit dem
1. August 2024, geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Die Pflichten greifen gestaffelt.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 für Anbieter und Betreiber |
| 2. Dezember 2026 | Maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, Artikel 50 Absatz 2 |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, verschoben durch die Verordnung (EU) 2026/1744 |
| 2. August 2028 | Produktintegrierte KI nach Anhang I |
Für diese Website ist Artikel 50 einschlägig, nicht das Hochrisiko-Kapitel. Eine Website mit
Fachbeiträgen ist kein Hochrisiko-System im Sinne von Anhang III.
Derselbe Maßstab in Kundenprojekten
Was hier für die eigene Website gilt, gilt in Mandaten für die Systeme unserer Kunden.
Kennzeichnung, Protokollierung und eine benannte verantwortliche Person gehören zur Architektur und
werden nicht nachträglich angebaut. Wie eine Einordnung der eigenen KI-Systeme praktisch abläuft,
beschreibt der Beitrag EU AI Act im Mittelstand,
die Governance-Sicht ergänzt das Ampel-System für KI-Governance.
Hinweise und Korrekturen
Wenn Ihnen auf dieser Website eine Angabe auffällt, die nicht stimmt, oder ein Inhalt, dessen
Kennzeichnung fehlt, schreiben Sie an info@sensified.ai.
Wir korrigieren belegte Fehler und halten fest, was geändert wurde.
Verantwortlich im Sinne des Impressums ist die
sensified AI GmbH, Friedrich-Henning-Straße 24,
72555 Metzingen.
Wie steht Ihr Unternehmen zu Artikel 50?
Im Discovery-Gespräch klären wir, welche Ihrer KI-Systeme unter die
Transparenzpflicht fallen und was bis zum 2. Dezember 2026 nachzuziehen ist.